Rechtsanwalt – Fachanwalt: welche Unterschiede gibt es?

Jeder Jurist, der sich für den Beruf des Rechtsanwaltes entscheidet, muss einen entsprechenden Zulassungsantrag stellen. Es bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen bezüglich des Rechtsgebietes, in dem er tätig werden will.

In den letzten Jahren wurde dann eine zunehmende Zahl von Fachanwaltschaften für verschiedene Rechtsgebiete ins Leben gerufen, z.B. Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht usw. Hierbei handelt es sich ausnahmslos um Zusatzqualifikationen, die vom Rechtsanwalt später erworben werden können. Vielmehr muss ein entsprechender Fachanwaltslehrgang mit Abschlussprüfungen erfolgreich bestanden werden. Sodann müssen eine erhebliche Anzahl von bearbeiteten Rechtsfällen in dem gewählten Rechtsgebiet innerhalb einer bestimmten Zeit nachgewiesen werden. Zuletzt kann noch ein Fachgespräch stattfinden. Jährlich müssen dann Fortbildungsveranstaltungen besucht und der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.

Wen sollten Sie nun mit Ihrem rechtlichen Problem aufsuchen?

Jeder Fachanwalt ist auch Rechtsanwalt und kann Ihnen grundsätzlich auch in allen anderen Rechtsgebieten behilflich sein. Der seriöse Fachanwalt wird Sie an einen Kollegen verweisen, wenn er dies in dem einen oder anderen Fall nicht kann oder möchte. In seinem besonderen Fachgebiet wird der Fachanwalt Ihnen in allen Belangen behilflich sein können. Wichtig sind auch fachübergreifende Kenntnisse, da die Rechtsgebiete oft miteinander verzahnt sind. Jeder Rechtsanwalt hingegen kann auch weitreichende Kenntnisse in einem Rechtsgebiet besitzen, in dem eine Fachanwaltschaft besteht, ohne selbst Fachanwalt zu sein. Die juristische Ausbildung einschließlich der Abschlüsse ist bei allen späteren Rechtsanwälten, Richtern, Staatsanwälten usw. die gleiche. Unser Tipp: Fragen Sie einfach nach. Kein seriöser Berufskollege wird Mandate in Rechtsgebieten übernehmen, in denen er sich nicht auskennt, da er zur Bearbeitung viel mehr Zeit benötigt und das Ergebnis oft unterdurchschnittlich ist. Hieran ist niemand interessiert, da schlechte Arbeit die Zufriedenheit des Mandanten und damit die Weiterempfehlungsquote natürlich negativ beeinträchtigt.

Andererseits wird das Thema „Spezialisierung“ oft auch überbewertet.
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