Erläuterungen zum Thema - Arbeitsrecht

Kaum ein Bereich berührt einen Menschen so nachhaltig wie das Arbeitsverhältnis. Einerseits ist es wirtschaftliche Lebensgrundlage des Arbeitnehmers, andererseits ist auch der Arbeitgeber darauf angewiesen, auf verlässliche Mitarbeiter zugreifen zu können. Entsprechende Auswirkungen haben Änderungen in diesem Bereich, sei es eine Kündigung, Schwierigkeiten mit dem Betriebsrat, Mobbing oder auch „nur“ ein unzutreffendes Zeugnis. Man unterscheidet das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht. Ersteres regelt z.B. die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Letzteres regelt Rechtsverhältnisse der Arbeitnehmerschaft, also z.B. das Betriebsverfassungsrecht.

Rechtsanwalt Martin Mehr ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht seit dem Jahre 2000.

Das Gebiet des Arbeitsrechtes ist so umfassend, dass Sie im Zweifelsfall auf einen spezialisierten Fachanwalt zurückgreifen sollten. Die Themen reichen von Arbeitsvertrag und Kündigung bis hin zu Urlaubs- und Weiterbildungsansprüchen, Mutterschutz, Mobbing, Abfindung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz.

• Arbeitsvertrag / Vertragsrecht
• Kündigung, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag
• Urlaub und Weiterbildung
• Arbeitsentgelt und Abfindung
• Mobbing
• Mutterschutz und Elternzeit


Arbeitsvertrag / Vertragsrecht

Die Grundlage für jedes Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bildet der Arbeitsvertrag. Er ist notwendig, um beiderseitige Verpflichtungen, Rechte sowie den Umgang mit eventuell auftretenden Schwierigkeiten klar zu regeln. Leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeitsverträge nicht rechtssicher gestaltet werden, was im Nachhinein für unschöne Überraschungen sorgen kann. Entsprechen z.B. alle Arbeitszeiten und Weisungen dem Gesetz und sind Befristungen und Probezeitvereinbarungen auch wirklich rechtmäßig? Um kostenintensive Prozesskosten und unnötigen Streitereien zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von vornherein aus dem Weg zu gehen, nutzen Sie die Expertise eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Als Experte im Vertragsrecht hilft Ihnen Rechtsanwalt Martin Mehr bei der Gestaltung und Prüfung von rechtssicheren Arbeitsverträgen und ist ebenfalls in jeglichen Streitfragen für Sie da.


Kündigung, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber – betriebsbedingt, krankheitsbedingt oder auch aus anderweitigen Gründen – bringt für den Arbeitnehmer einschneidende Folgen mit sich, gerade dann, wenn die Kündigung kurzfristig kommt. Doch auch für den Arbeitgeber kann eine arbeitnehmerseitige Kündigung äußerst unangenehm werden, wenn z.B. Aufträge oder Projekte darunter leiden und es dadurch zu finanziellen Einbußen kommt. Das Thema Kündigung ist zuletzt nicht selten emotional aufgeladen, so dass eine objektive Rechtsberatung ein wichtiger Schritt zur Auflösung von Streitfragen sein kann. Neben der reinen Rechtsberatung bietet Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt fürs Arbeitsrecht auch Mediation und eine konstruktive Beratung an. Häufige Problematiken beim Thema Kündigung sind Kündigung wegen Krankheit, Kündigungsschutz und die Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen (auch innerhalb der Probezeit).


Urlaub und Weiterbildung

Sind Sie unsicher wie es um Ihre Urlaubsansprüche oder Ansprüche auf Weiterbildung bestellt ist? Wissen Sie, was der Unterschied zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem vertraglichen Mehrurlaub ist? Entfällt der Urlaub bei Krankheit oder Elternzeit? Können Urlaubsansprüche überhaupt verfallen und wenn ja, wann und wie? Wann werden Urlaubsansprüche auf das Folgejahr übertragen? Wichtige Fragen, die meist schnell zu klären sind. Rufen Sie uns einfach direkt an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.


Arbeitsentgelt und Abfindung

Die Fragen rund um Lohn, Gehalt, Vergütung und Abfindung sind für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen wichtig. Neben einer rechtssicheren Grundlage, die der beiderseitig unterschriebene Arbeitsvertrag bieten sollte, geht es bei diesem Themenkomplex um Fragen nach gesetzlichen Mindestlöhnen, Tarifverträgen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Vergütungsansprüche, Zuschläge und Zulagen sowie einer gesetzeskonformen und fairen Abfindung.


Mobbing

Mobbingbetroffene leiden häufig über eine lange Zeit psychisch und physisch unter einer diskriminierenden Behandlung von Kollegen oder Vorgesetzten, bevor sie aktiv um Hilfe bitten. Nicht selten kommt es vor, dass eine kompetente Rechtsberatung und Vertretung nötig werden, um das Problem in den Griff zu kriegen. Wenden Sie sich als Mobbingbetroffener, Arbeitgeber oder Betriebsrat vertrauensvoll an uns, damit wir schnell eine Lösung für alle vorgefallenen Mobbingvorfälle finden können.


Mutterschutz und Elternzeit

Schwangere und junge Mütter haben einen Anspruch auf eine Arbeitspause und auf Elternzeit. Viele wünschen sich anschließend eine Teilzeitbeschäftigung, oft auch nur während der Elternzeit. Bei Arbeitgebern, gerade bei kleineren Unternehmen, führt dies teilweise zu Interessenkonflikten, bei denen auch wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielen. Damit es nicht zu unnötigen Streitereien kommt oder am Ende gar zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sollten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber frühzeitig zusammensetzen und ein beiderseitiges Einvernehmen finden. Sollten doch unlösbare Unstimmigkeiten auftreten, beraten und vertreten wir Sie natürlich in allen Fragen des Mutterschutzes, unterstützen sie bei der Planung und Durchführung der Elternzeit und helfen bei allen Fragen rund um die Teilzeitbeschäftigung.


Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Aufgrund dieser Ausgestaltung des auf viele Einzelgesetze verteilten Rechtsgebietes bedarf insbesondere der Arbeitgeber oft anwaltlicher Hilfe, bevor er die eine oder andere personelle Maßnahme durchführt. Fehler lassen sich oft im nachfolgenden Gerichtsverfahren nicht oder nur finanziell beheben. Aber auch der Arbeitnehmer muss Fallstricke beachten. Gelten für das Arbeitsverhältnis kurze Verfallfristen nach deren Verstreichen Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können? Nach dem Zugang einer Kündigung ist außerdem binnen 3 Wochen Klage zum Arbeitsgericht zu erheben. Geschieht dies nicht, kann man sich in aller Regel nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, auch wenn die Kündigung völlig unberechtigt ist. Im Arbeitsrecht gilt weiterhin die Besonderheit, dass in erster Instanz jede Prozesspartei ihre Kosten selber trägt, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Ein Abschluss einer Rechtsschutzversicherung erscheint da sinnvoll, insbesondere wenn ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe voraussichtlich nicht besteht.



Fachanwalt Martin Mehr ist mit den Fragen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts vertraut und vertritt Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Auch Betriebsratsmandate werden übernommen.