Erläuterungen zum Thema Verwaltungsrecht

Stark vereinfacht geht es meist um Streitigkeiten zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung.
Hierbei ist das Verwaltungsrecht ein weites Feld mit zahlreichen, speziellen Vorschriften.

Typische, konfliktträchtige Bereiche sind:
» Das öffentliche Baurecht.
Hier geht es z. B. um Streitigkeiten des Bauherrn mit der Genehmigungsbehörde bezüglich der Genehmigungsfähigkeit seines Bauvorhabens oder auch um den Widerspruch des Nachbarn, der seine Belange durch das Bauvorhaben beeinträchtigt sieht. Dies kann der Fall sein, wenn etwa Abstandsflächen unterschritten werden oder gegen Bestimmungen im Bebauungsplan verstoßen wurde.

» Das Beamtenrecht.
Hierbei handelt es sich sozusagen um das Arbeitsrecht der Beamten, welches dem Arbeitsrecht im Allgemeinen vielfach gleicht. Es gibt aber zahlreiche Besonderheiten wie die Eingruppierung; auch Versetzungen oder dienstliche Beurteilungen spielen hier eine größere und wichtigere Rolle als im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis.

» Das Ausländerrecht.
Ausweisung, Abschiebung, Einbürgerung, Familienzusammenzug, Arbeitserlaubnis: all dies und zahlreiche weitere Problembereiche bedingen oft sachkundige und vor allem schnelle Hilfe.

» Weitere Bereiche des besonderen Verwaltungsrechtes sind das Schul- und Hochschulrecht, der Denkmalschutz, Erschließungsbeitragsrecht, Wehr- und Zivildienstrecht und viele andere Bereiche.

Ausgangspunkt ist immer ein Bescheid, gegen der Betroffene sich wenden will. Es folgt meist das Widerspruchsverfahren, welches mit dem Widerspruchsbescheid endet, gegen den wiederum Klage zum Verwaltungsgericht eingereicht werden kann.
Zu beachten sind auch hier die Fristen für Rechtsbehelfe, die in der Rechtsmittelbelehrung des Bescheides erläutert sind.