Erläuterungen zum Thema - Sozialrecht

Unter dem Sozialrecht wird eine Reihe von Rechtsgebieten zusammengefasst, wie etwa das Recht der Arbeitsförderung, der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rehabilitation und der Sozialhilfe um nur einige zu nennen.

Ob Sie also um den Grad Ihrer Behinderung oder entsprechende Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis kämpfen, ob ein Rentenantrag versagt wurde, ob Streitigkeiten mit der Kindergeldkasse bestehen, ob Leistungen von Ihnen zurückgefordert werden, ob es um Arbeitsunfall oder Berufskrankheit geht oder ob Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld vorliegen: immer werden die Sozialgerichte anzurufen sein.

Vorher ist in der Regel das sogenannte Widerspruchsverfahren zu durchlaufen, in dem die zuständige Behörde die Möglichkeit hat, einem Widerspruch des Antragstellers abzuhelfen. In der Mehrzahl der Fälle erfolgt dies nicht – so viel kann gesagt werden - , so dass eine Klärung vor dem Sozialgericht erfolgen muss oder kann.

Bitte lesen Sie Ihnen zugehende Bescheide sorgfältig, am Ende befindet sich eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der erläutert wird, wie Sie sich gegen die Entscheidung wehren können. Hier wird auch auf einzuhaltende FRISTEN hingewiesen, die Sie nicht versäumen dürfen.

Viele Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit sind für die Klägerin oder den Kläger kostenfrei. Außerdem wird das Sozialgericht auch Tatsachen zugunsten des Klägers berücksichtigen, soweit diese offenkundig sind.

Dennoch ist es oft sehr sinnvoll, einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Sozialrecht mit der Interessenvertretung zu beauftragen, da das Gericht natürlich nicht „Anwalt des Klägers“ sein darf. Zudem erhöht eine umfassende Vorbereitung und umsichtige Führung des Verfahrens durch einen Rechtsanwalt in aller Regel die Erfolgsaussichten doch beträchtlich. Wenn keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde – die übrigens meist nur die Kosten des Klage- nicht aber des Widerspruchsverfahrens trägt – besteht auch hier die Möglichkeit, dass Ihnen bei entsprechenden, finanziellen Verhältnis Prozesskostenhilfe gewährt wird. Hilft bereits die Behörde dem Widerspruch ab, trägt sie oft auch die Kosten des Rechtsanwaltes.