Erläuterungen zum Thema - Überschuldung

Jedem kann es passieren: der Arbeitsplatz wird „wegrationalisiert“, aufgrund eines Unfalles verringert sich das Einkommen und dergleichen mehr. Hierauf war die finanzielle Planung oft nicht ausgerichtet. Die monatlichen Raten für das Haus können nicht mehr bezahlt werden, in der entstehenden Krisensituation geht auch manche Ehe in die Brüche, was zu weiterer Kostenbelastung führen kann.

Dies ist ein Weg in die sogenannte Schuldenfalle, viele andere sind denkbar, bei jungen Menschen oft der allzu unbedachte Einsatz von Verbraucherkrediten für Urlaube und andere Luxusanschaffungen. Die Gläubiger lassen Ihre Forderungen titulieren und können nun 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betreiben. Oft werden die Forderungen auch zu einem Bruchteil an spezialisierte Firmen verkauft, deren Ziel es ist, in der Vollstreckung jedenfalls mehr beizutreiben als der – oft geringe – Betrag, der für die Forderung bezahlt wurde.

Hat man gleich mit mehreren Gläubigern zu tun, wächst vielen die Belastung schnell über den Kopf, es wird resigniert.

Es gibt jedoch die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz.

Nach dem Scheitern eines obligatorischen Einigungsversuches mit den Gläubigern kann ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt werden. Es wird dem Schuldner nunmehr ein Treuhänder zur Seite gestellt, der – vereinfacht – dafür sorgt, dass alle Einkünfte des Schuldners, die über der Pfändungsfreigrenze liegen, an die Gläubiger ausgekehrt werden. Nach der sog. Wohlverhaltensphase – derzeit 6 Jahre – kann dem Schuldner dann, wenn er einen entsprechenden Antrag gestellt hat, Restschuldbefreiung erteilt werden, d.h., bis dahin nicht zurückgeführte Verbindlichkeiten müssen nicht mehr gezahlt werden und der Betroffene kann von vorne beginnen.

Gerade auch ältere Mitbürger, die oft aus Scham wegen der Schulden weit unter dem Existenzminimum leben und durch die Zahlungen ihre Schuld gar nicht abbauen, sondern nur auf die Zinsen bezahlen obwohl ihre Einkünfte nicht einmal die Pfändungsfreigrenze erreichen, sollten über die obige Möglichkeit nachdenken.

Sie können das Insolvenzverfahren selber einleiten. Oft sind jedoch komplizierte Rechtsfragen zu beachten, die Weichen sind rasch falsch gestellt. Neben Verbraucherverbänden, der „Schuldnerberatung“ und anderen Personen und Institutionen übernehmen auch Rechtsanwälte die Vertretung und Beratung bei diesen wichtigen Fragen des Neuanfanges.