Erläuterungen zum Thema - Familienrecht / Ehescheidungen

Mit einer Ehescheidung sind einschneidende Änderungen der Lebensführung verbunden.

Stellen Sie sich auch die folgenden Fragen:
» Wem steht die eheliche Wohnung zu, wer darf den Hausrat mitnehmen?
» Wie viel Unterhalt ist für die Kinder zu zahlen, wie viel an den Ehepartner?
» Wie ist das Vermögen aufzuteilen, wer haftet für die Schulden?
» Besteht Einigkeit über den Umgang mit den Kindern und die elterliche Sorge?
» In welcher Höhe sind Rentenansprüche auszugleichen?
» Wie läuft das Ehescheidungsverfahren überhaupt ab?
» Welches Vorgehen ist taktisch am besten geeignet, um in streitigen Fällen die Interessen zu wahren und auf welche Fallstricke muss man achten?
» Wer bezahlt das alles? Mein Ehegatte, die Staatskasse oder ich selber?

Oft wird man sich in einer emotional angespannten Lebensphase hiermit überfordert fühlen. Mehr noch als in anderen Rechtsgebieten ist hier eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt nötig, der Einfühlungsvermögen auf der einen Seite und die erforderliche Durchsetzungskraft auf der anderen Seite mitbringen sollte.

Rechtsanwalt Martin Mehr ist Fachanwalt für Familienrecht seit dem Jahre 2002 und ständig mit allen Fragen rund um dieses Rechtsgebiet befasst.

Auch außerhalb des unmittelbaren Zusammenhanges mit Trennung und Scheidung stellt sich eine Vielzahl von familienrechtlichen Fragen:
Sollen Sie Unterhalt für Ihre in einem Pflegeheim untergebrachten Eltern zahlen, den sog. Elternunterhalt?
Wieviel ist zu zahlen und in welchem Verhältnis stehen diese Unterhaltsansprüche mit denjenigen Ihrer Kinder?
Gibt es Vermeidungsstrategien?
Wie wird ein etwaiger Unterhaltsanspruch zwischen mehreren Kindern aufgeteilt?
Besteht gar die Verpflichtung, Vermögen zu veräußern und haftet der Ehegatte ebenfalls für seine Schwiegereltern?

All diese und viele weitere Fragen rücken mehr und mehr in den Fokus, die Anzahl der Fälle, in denen Leistungsträger die Nachkommen aus übergeleitetem Recht auf Unterhaltszahlungen in Anspruch nehmen, steigt deutlich. Wann sollten Sie reagieren? Oft kommt es auf behördlicher Seite zu Bearbeitungsfehlern, die den Anspruch vermindern oder gar zunichtemachen. Gerade auf diesem Gebiet lohnt es sich, frühzeitig die Hilfe eines Fachanwaltes in Anspruch zu nehmen, da im Vorfeld manche Weichenstellung vorgenommen werden kann.
Kommt für Sie ein Ehevertrag in Betracht?

Die familienrechtliche Gesetzgebung geht von dem Fall aus, dass ein Ehegatte arbeitet, der andere hingegen den Haushalt führt und die Kinder erzieht, wie es seinerzeit in den meisten Fällen auch gewesen ist. Diese Wirklichkeit in überholt! „Double income, no kids“, durch Erbschaft schon bei Eheschließung wohlhabende Ehegatten, Geschäftsvermögen in Form von z.B. einem Handwerksbetrieb oder einer Arztpraxis und vieles andere mehr. immer weniger Ehen entsprechen dem Bild des Gesetzgebers aus dem 19.ten Jahrhundert. In all diesen Fällen ist die gesetzliche Regelung von Unterhalt, Vermögensaufteilung usw. nicht stimmig. Durch einen Ehevertrag können Sie dann ungewollte Folgen vermeiden und ein etwaiges Auseinandergehen in finanzieller Hinsicht anders gestalten. Auch hier kommt es auf Erfahrung an, da ein Weg zwischen der Vertragsfreiheit und der (nach)ehelichen Solidarität gefunden werden muss, will man vermeiden, dass der Vertrag einer späteren Überprüfung durch das Familiengericht nicht standhält.

Speziell im Familienrecht sowie bei Ehescheidungen vertritt Rechtsanwalt M. Mehr und Rechtsanwalt J. Weihrauch auch die Interessen von Mandanten aus Aachen sowie den umliegenden Städten.